Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates von Welschneudorf findet am Donnerstag, 17. Juli, 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Kurfürstenhalle statt. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen die Verpflichtung der Ratsmitglieder, die Verabschiedung der ausgeschiedenen und Ehrung langjähriger Ratsmitglieder, die Wahl des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt, die Änderung der Hauptsatzung, die Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt, die Wahl der Ausschussmitglieder sowie die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates.
Außerdem beschäftigt sich der Rat mit der Auftragsvergabe für den geplanten Neubau eines Mehrzweckgebäudes, mit Eilentscheidungen des Bürgermeisters und mit Mitteilungen und Anfragen. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung
geht es um eine Bauangelegenheit und um Mitteilungen und Anfragen.
Wenn am Donnerstag, 17. Juli, der neue Ortsgemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt, dürfte vor allem eines von Interesse sein: Wird es einen Kandidaten für die Wahl zum Ortsbürgermeister geben? Der Kandidatenfrage werden sich alle Ratsmitglieder stellen müssen, ganz besonders aber Lambert Stahlhofen. Er hat bei der Kommunalwahl nicht nur die meisten Stimmen erhalten, er hat als Ortsbürgermeister schon einmal Akzente gesetzt, kennt die Anforderungen an das politische Ehrenamt ebenso wie die kommunalpolitischen Besonderheiten des Verwaltungsapparates einer Verbandsgemeinde aus seiner Zeit als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen.
Bisher steht Stahlhofen einer Übernahme des Amtes als Ortsbürgermeister ablehnend gegenüber. Er wolle, so seine Begründung, als neuer Bürgermeister nicht den seiner Meinung nach falschen Beschluss des Vorgänger-Rates zur Errichtung eines Mehrzweckgebäudes am Sportplatz ausführen müssen. Ausgerechnet dieser Streitpunkt steht nun auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung. Doch für Stahlhofen kann dies eine Chance sein: Wenn seine Argumente gegen diese Maßnahme stechen, kann er hier gleich zu Beginn der Amtsperiode des neuen Ortsgemeinderates erneut Akzente setzen. Gelingt dies nicht, so wäre dies eine Übung in Demokratie, nämlich die Anerkennung einer Mehrheitsentscheidung, die er selbst nicht mitträgt, an deren Zustandekommen er nicht beteiligt war und die er somit nicht zu verantworten hat. Er kann also eigentlich nur gewinnen – und mit ihm die ganze Gemeinde.