Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Regeln

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus weist Ortsbürgermeister Günther Perlick darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung am 27. März einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln herausgegeben hat. Die Einhaltungen werden demnach polizeilich überwacht. Der Bußgeldkatalog beinhaltet folgende Angaben:

  • Die Missachtung von Mindestabständen: 100 Euro
  • Verstöße gegen Besuchsverbote und Versammlungen mit mehr als zwei Personen: 200 Euro
  • Missachtung von Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften: 1000 Euro
  • Geschäftsöffnung trotz Verbot: 2500 Euro
  • Schwerwiegende Verstöße: bis zu 25.000 Euro

Der Ortsbürgermeister bittet darum, die „maßregelnden Vorschriften zu beachten, da es anderenfalls recht teuer werden kann“. Leider habe man derzeit keine Wahl als sich „dem Diktat zu unterwerfen“. Darüber hinaus weist er auf mögliche finanzielle Folgen von Betriebsschließungen wie etwa in der Gastronomie oder Kleingewerbetreibenden hin, die von Insolvenz bedroht seien. „Als Ortsbürgermeister, der auch Sozialverantwortung hat, rate ich jedem, sich nicht zu verschulden bzw. wenn möglich, Schulden abzubauen oder gar zu beseitigen“, so  Perlick.

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