Rotwild lebensfähig erhalten

In der Gaststätte „Waldesruh“ trafen sich die Mitglieder der Rotwildhegegemeinschaft Montabaurer Höhe Süd, sowie Vertreter der Jagdgenossenschaft und der Ortsgemeinden zur diesjährigen Versammlung. Dabei ging es um Fragen des Rotwildmanagements im Bereich der Montabaurer Höhe.

Als ursprünglicher Bewohner der offenen und halboffenen Landschaften lebt das Rotwild in Deutschland gegenwärtig vorwiegend in großen geschlossenen Waldgebieten. Ein Jagdrevier deckt nur einen mehr oder weniger kleinen Teil des Aktionsradius von Kahlwild- oder Hirschrudeln ab. Ein auf Revierebene bezogenes Rotwildmanagement wird der großräumig lebenden, sozialen Tierart nicht gerecht. Daher sind Hegegemeinschaften die wesentlichen Einrichtungen eines modernen Rotwildmanagements.

Es besteht ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag das Rotwild artgerecht in lebensfähigen Populationen zu erhalten. Die langfristige Absicherung der Rotwildvorkommen in Deutschland basiert auf Verantwortung und Mithilfe der Grundeigentümer. Ohne diese kann es weder eine nachhaltige Sicherung der Lebensräume noch unserer Wildbestände geben. Eine enge Abstimmung mit weiteren Akteuren und deren Einbindung (z.B. Natur- und Artenschutz, Landschaftspflege, Raumplanung und Tourismus) ist wichtig zur Erreichung der Zielsetzung des Rotwildkonzeptes.

Die Inhalte und Aufgaben einer Rotwildhegegemeinschaft können wie folgt definiert werden:

  1. Abstimmung der Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdrevieren sowie die gemeinschaftliche Durchführung koordinierter Maßnahmen, welche den Lebensraum der Population sichern und fördern.
  2. Erarbeitung eines revierübergreifenden Rotwildkonzeptes sowie Berücksichtigung und Umsetzung wildbiologischer und ökologischer Erkenntnisse. Dieses beinhaltet Werkzeuge einer wildökologischen Raumplanung, wie bspw. die Einrichtung von Wildruhezonen, Äsungsverbesserung und ggf. ein abgestimmtes Fütterungskonzept. Hierzu zählen auch grenzübergreifende Kooperationen und die gemeinsame Planung jagdlicher Maßnahmen wie regionale Regelungen zu Jagdzeiten und Jagdstrategien sowie Vereinbarungen über die Wildfolge.
  3. Eine gemeinschaftliche Ermittlung des Wildbestandes und der Raumnutzung.
  4. Evtl. eine gemeinschaftliche Erhebungen von Wildschäden in Feld und Wald.
  5. Abstimmung der Abschusspläne (Erörterung der Abschussplanung auf einer Planungsebene und vorzugsweise Abschussfestsetzung durch die Kreisjagdbehörden), Erarbeitung sowie regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Zielbestandsgröße an die regionalen, sich wandelnden Landschaftsbedingungen, Kontrolle des Abschusses (ggf. körperlicher Nachweis allen erlegten Rotwildes).
  6. Erfassung und Auswertung der Strecke nach Anzahl, Alter und Geschlecht.
  7. Fachliche Zuarbeit zu den Landesjagdverbänden insbesondere zu den Themen Flurbereinigungsverfahren und bei Vorhaben, die die Lebensräume von Wildtieren betreffen (z.B. Raumordnungspläne, Biotopvernetzung, Wildquerungshilfen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen).
  8. Förderung und Einhaltung der Belange des Arten- und Tierschutzes, des Natur- und Umweltschutzes.
  9. Ggf. Unterstützung wildbiologischer und jagdwissenschaftlicher Forschungsprojekte.
  10. Öffnung der Hegegemeinschaft für eine Diskussion mit anderen gesellschaftlichen Gruppen.

(Quelle: Deutscher Jagdverband e.V.)

Von den Jagdpächtern und den Jagdaufsehern werden Bejagungskonzepte erstellt, die mit der Jagdgenossenschaft, den Forstrevierleitern und den Waldeigentümern abgestimmt werden. Denn aufgrund der Neuaufforstungen wird dem Rotwild natürlich viel Äsung geliefert, was zu erheblichen Schäden für die Forstwirtschaft führen kann. In diesem Zusammenhang werden Rückegassen in den Kahlschlägen als Äsungsflächen für das Rotwild hergerichtet. Daneben gibt es für die Jäger eine Abschussverpflichtung, die von der Rotwildhegegemeinschaft in gemeinsamer Abstimmung festgelegt wurde.

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

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