Bundeshaushalt 2024

Berlin (red/art). Am morgigen Mittwoch werden die Pläne der Bundesregierung für den Haushalt 2024 dem Bundestag vorgelegt. Dazu erklärte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, in einer Pressemitteilung, das Bundesministerium der Finanzen sei „derzeit dabei, die Verabredung technisch umzusetzen und gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien die nötigen Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag zügig zu erarbeiten“.

Die Ampelkoalition plant demnach, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten soll. Ende Januar 2024 soll dann der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat, so Hebestreit, könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

Nach dem vom Bundesverfassungsgericht gefällten weitreichenden Urteil vom 15. November und den damit verbundenen finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben habe sich der Kurs der Bundesregierung nicht verändert, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Bereits mit den vorherigen Haushalten sei die „Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen“ hergestellt.

Im nächsten Jahr, so der Regierungssprecher weiter, würden die Bürgerinnen und Bürger steuerlich erheblich entlastet: Das Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuern um 15 Milliarden Euro reduzieren. 54 Milliarden Euro sollen die öffentlichen Investitionen des Bundes etwa für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz betragen. Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung, dass die deutsche Schuldenquote von 69 Prozent im Jahr 2021 auf voraussichtlich 64 Prozent im nächsten Jahr sinkt und somit auf dem niedrigsten Wert der G7-Länder liegt.

Auch wenn durch das Verfassungsgerichtsurteil Milliarden fehlen, will die Regierung das geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro im nächsten Jahr umsetzen. Es enthält die Senkung der Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes (3,25 Milliarden Euro über den Bundeshaushalt) sowie die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation (2,65 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – KTF) und des sogenannten Super-Caps für besonders energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden Euro aus dem KTF). Der zunächst auch geplante einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte fällt jedoch weg.

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Deutsche Bundestag den Nachtragshaushalt 2023 auf der Basis einer weiteren Notlage-Feststellung am 15. Dezember beschlossen. Mit dem Nachtragshaushalt wurden Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gestrichen, darunter auch die Förderung für die Anschaffung von E-Autos. Das Sondervermögen WSF zur Bekänpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen.

War zunächst von einer Lücke von rund 17 Milliarden Euro für den Haushalt die Rede, beziffert die Regierung den Anpassungsbedarf für den Bundeshaushalt und für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds für 2024 insgesamt auf fast 30 Milliarden Euro. Die notwendigen Einsparungen sollen nun insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Sozialkürzungen würden vermieden.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine fordere Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und damit für Freiheit und Frieden in Europa ein, so Regierungssprecher Hebestreit. Die Folgen des russischen Angriffskriegs für Deutschland müssten abgefedert werden. Dazu gehörten die Energieversorgung und die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge. Die notwendigen Hilfen seien gesichert.

Gleichzeitig sei eine klimaneutrale Transformation der Wirtschaft dringend notwendig, „auch um Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern“. Die gebremste Konjunktur müsse „durch gezielte Impulse für Wirtschaftswachstum und insbesondere private Investitionen belebt werden“. Die Entlastungen können demnach weiter finanziert und gleichzeitig die Schuldenregeln des Grundgesetzes eingehalten werden. „Die Zusagen für die Fluthilfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden eingehalten und rechtssicher geregelt“, verspricht die Bundesregierung.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Als Beiträge der Bundesministerien nennt die Bundesregierung:

• Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.

• Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.

• Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung  um 200 Millionen Euro.

• Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.

• Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des Brutto-Inlandsprodukts aufweist.

• Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind nach Hebestreits Angaben unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

• Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen. Unter dem Strich bedeutet dies, dass das Wohngeld gekürzt wird. Dies wird unter anderem vom Sozialverband VdK kritisiert. Dazu VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Annahme, dass der Staat bei einer sinkenden Inflation weniger Wohngeld auszahlen muss, ist reine Spekulation. Die Mieten sind in den letzten Jahren enorm gestiegen – und werden wahrscheinlich nicht mehr runtergehen. Auch die steigenden Strompreise werden bei Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Renten mit voller Macht durchschlagen – und das ohne eine Strompreisbremse.““

• Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.

Abschaffung klimaschädlicher Subventionen

• Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro. Außerdem soll die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro bringen. Der Bauernverband beziffert die Sparmaßnahmen zuungunsten der Landwirte auf mehr als eine Milliarde Euro.

• Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.

• Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.

Arbeitsmarktanreize

• Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.

• Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.

Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds

• Die Programmausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Andere Subventionsprogramme entfallen, zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.

• Der CO2-Preispfad im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG/CO2-Bepreisung) wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Pendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen.

Weitere Maßnahmen

• Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige Investitionen ausreichend finanzielle Mittel erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle Transaktionen – spekuliert wird über einen Verkauf der Beteiligungen an der Telekom und der Deutschen Post) erhöht. In den Jahren 2024 und 2025 soll dann eine Mittelzuführung von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen. Insgesamt sollen der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden.

• Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt (Sicherstellung von Schienenverkehrsangeboten in der Region) soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.

• Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.

• Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).

• Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).

• Die Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit hergestellt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu soll auch anhand unabhängiger juristischer Expertise sorgfältig geprüft werden, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann.

Dazu wäre nunmehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes (Schuldenbremse) notwendig. Hierzu soll auch das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, will die Bundesregierung die Hilfen für Flutopfer aus dem Bundeshaushalt finanzieren.

• Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre.

Die Bundesregierung meint, dass die  Ukraine auch längerfristig in die Lage versetzt werden muss, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das sei eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setze, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt, so die Einschätzung der Bundesregierung.

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