Die Wetterdienste gehen nach dem sehr warmen November nun von einem langsamen Wintereinbruch aus. Es ist jetzt jederzeit mit einer entsprechenden Eis- und Schneesituation zu rechnen. Vor diesem Hintergrund weist Ortsbürgermeister Bernd Labonte auf die gültige Straßenreinigungsatzung (abrufbar über die Homepage der Verbandsgemeinde Montabaur) und dabei besonders auf die Pflichten der Eigentümer (§§ 7,8) hin.
Demnach sind die Eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 Meter zu räumen.
Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht keine generelle Räumpflicht für die Straßen-Fahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung bzw. gefährliche Stellen müssen geräumt werden. Die Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Welschneudorf ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität.
Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Gemeinden in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist derzeit finanziell in der Lage, diese freiwillige Aufgabe erfüllen zu können, so Ortsbürgermeister Labonte. Wie im vergangenen Jahr werde der Räumdienst wieder durch den Gemeindearbeiter und seinem eigens dafür beschafften Traktor und neuen Streuer übernommen.
Es könne aber durchaus vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah an allen Stellen des Ortes gleichzeitig ausgeführt wird. „Zuerst werden die Steilstrecken und die Bereiche um Schule und Kindergarten abgefahren. Dann werden auch die übrigen Straßen nach und nach geräumt bzw. gestreut. Hierfür bitte ich um Verständnis“, so Labonte.
Der Ortsbürgermeister bittet die Anwohner, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen und Fahrzeuge so zu parken, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen – auch für die Räumfahrzeuge – bereits eine gefährliche Situation dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit die Fahrzeuge nicht beschädigt werden, betont Labonte.
In diesem Zusammenhang machten auch Beschwerden keinen Sinn, wenn der Grund in der Parksituation in der betroffenen Straße liege, so Labonte. „Dies bitte ich bei entsprechenden Vorhaltungen erst einmal zu überprüfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. Nur wenn der Gemeindearbeiter seine Arbeit gefahrlos und ordnungsgemäß erledigen kann, haben wir alle den Vorteil, über geräumte und gestreute Straßen zu verfügen. In vielen Gemeinden findet man einen solchen Service wie bei uns nicht mehr vor. “ Der Ortsbürgermeister appelliert deshalb an die Einsicht der Bürgervor allem in Bezug auf das immer wieder kritisierte Parkverhalten.