Bürger sollen über Beitragsart entscheiden

Den Beschluss über eine Einführung wiederkehrender Beiträge zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen will der Welschneudorfer Gemeinderat in die Hände der Bürger legen. In einem Bürgerentscheid soll während der Kommunalwahlen im Jahr 2019 entschieden werden, ob zukünftig wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen in der Gemeinde erhoben werden sollen oder ob es bei der bisherigen Erhebung von Einmalbeiträgen für Ausbaumaßnahmen bleiben soll.

Bis zum Bürgerentscheid sollen die Bürger über Vor- und Nachteile der jeweiligen Beitragsformen informiert werden. Ortsbürgermeister Bernd Labonte betonte, dass es sich um ein kontroverses Thema handele, das in anderen Gemeinden bereits zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt habe. Derzeit bestehe in Welschneudorf kein Zeitdruck im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen.

Im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung wiederkehrender Beiträge für verfassungsgemäß erklärt (nähere Informationen hier). Am längsten gibt es wiederkehrende Beiträge in Rheinland-Pfalz, wo rund 40 Prozent der Gemeinden diese Beitragsart nutzen. Weitere Infos zum Thema gibt es auf folgenden Internetseiten:

Landesrecht Rheinland-Pfalz

erschließungsbeitragsrecht.de

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

SPD Vettelschoss


Unter der Rubrik „Umfrage“ (rechte Spalte) bietet „Wir in Welschneudorf“ seinen Lesern die Möglichkeit, über die von ihnen bevorzugte Beitragsart abzustimmen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar