„Verwahrloste“ Wegeränder?

Das Thema „Natur und Ästhetik“ führt immer wieder mal zu Debatten unter dem Motto „Geschmacksache“. Ortsbürgermeister Bernd Labonte nimmt dazu folgendermaßen Stellung:

„Jetzt kommt wieder die Zeit, in der verschiedenen Bürgerinnen und Bürger auffällt wie „verwahrlost“ doch die Wegeränder an den zahlreichen Spazierwegen aussehen. Und damit beschreiben sie genau mein Dilemma. Die Natur- und Artenschützer wünschen sich gerade eine späte Mahd dieser nicht bewirtschafteten Flächen, weil dies ein wichtiger Beitrag zum Biotopschutz darstellt. Zum Teil nehmen wir wahr, dass es nur noch wenige Singvögel, Schmetterlinge, Widlbienen etc. gibt. Zunehmend werden diese Tiere aber ihres natürlichen Lebens- und Brutraumes beraubt.

Deshalb verweise ich auf einen Artikel des BUND:

„Die Wegränder sind wegen des meistens nährstoffarmen Bodens ein Hort für vielfältige Kräuter und Wildblumen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man sie wachsen lässt. Leider hat es sich in fast allen Gemeinden eingebürgert, schon früh im Jahr mit dem Mähgerät eine „Pflege“-Aktion durchzuführen. Diese Aktionen machen weder Sinn, noch sind sie notwendig. In der Feldmark gibt es keine Leuchtbaken, die freigehalten werden müssen. Auch behindern Pflanzen die Landwirte beim Befahren der Wege nicht. Vielmehr verursacht der Einsatz von Maschinen hohe Kosten. Zusätzlich werden klimaschädigende Abgase erzeugt.

Wegränder haben vielfältige Funktionen:

  • Die Wildblumen liefern Nektar für Insekten.
  • Die Samen sind Nahrung für Vögel wie Rebhuhn, Fasan, Birkenzeisig, Feldsperling, Goldammer im Herbst und im Winter.
  • Kräuter und Blattpflanzen werden von Hasen, Kaninchen und Schmetterlingsraupen verzehrt.
  • Die Pflanzen schützen den Knickfuß vor Austrocknung.
  • Sie bieten Schutz- und Versteckmöglichkeiten für Vögel wie Fasan und Rebhuhn.
  • Blühende Kräuter im Sommer, bizarre mit Schnee oder Reif bedeckte Stängel im Winter sind ein ästhetischer Anblick für den Menschen.

Wegränder sollten wegen einer sonst aufkommenden Verbuschung in der Regel einmal im Jahr gemäht werden. Als Zeitpunkt wird von den Fachleuten in den meisten Fällen dafür das Ende der Vegetationsperiode – idealerweise Ende Juli –Anfang August – empfohlen. Das garantiert auch im Jahr der Mahd die notwendige Samenbildung. Magerrasen-Wegrandtypen vertragen nur alle drei bis vier Jahre einen Schnitt. Bei schnellwüchsigen Pflanzengesellschaften sind zwei Mahden pro Jahr, die erste frühestens ab Mitte Juni, sinnvoll. Dann sollte aber lediglich in einer Breite von ca. 1 m gemäht werden, um die restlichen Pflanzen zur Samenbildung kommen zu lassen.

Der BUND ist seit längerer Zeit darum bemüht, die Mahd der Ränder an den Wegen abzustellen, wo sie sinnlos ist. Das ist insbesondere dort der Fall, wo kein Straßenverkehr herrscht. An anderen Stellen, wo ein Schnitt aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, sollte dennoch sensibel mit dem Mähgerät umgegangen werden. Ein Mähen bis an den Knickfuß ist in den seltensten Fällen zwingend. Wir haben uns an Bürgermeister von Gemeinden, aber auch an Politiker im Kreis gewendet. Die Reaktion ist immer ähnlich: Zunächst wird dem Anliegen viel Verständnis entgegengebracht. Am Ende wird aber doch wieder gemäht.“

Natur- und Artenschutz tritt häufig unter Hinweis auf Kosten und/oder Gewinneinbußen zurück. Deshalb stellt sich die Frage, ob wir unter diesen Gesichtspunkten immer noch auf einer naturschädlichen Handhabung festhalten sollen, bei der um keinerlei Kosten sondern nur um „Optik“ geht. Ich bitte um Verständnis, dass wir der Natur zu Liebe die Mahd der Wegeränder deutlich später ausführen wollen.

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2 Antworten zu „Verwahrloste“ Wegeränder?

  1. Herbert A. Eberth sagt:

    Bernd Labonte hat Recht: Die Natur ist kein durchgestyltes Wohnzimmer, vor dessen Tür man sich die Füße abtreten muss. Wer so etwas erwartet, sollte seinen eigenen Garten dazu nutzen. Wohin das am Ende führt, kann man an der wachsenden Roten Liste aussterbender Tier- und Pflanzenarten ablesen.

  2. Kurt Merz sagt:

    Hier ein paar weitere Gedanken zum Thema „Verwahrloste Wegränder“: Ich stimme dem Kommentar von Herbert A. Eberth aus tiefster Überzeugung zu. Es wundert mich nur, dass die Kommune Welschneudorf in Person von Herrn Bernd Labonte den Naturschutz für sich entdeckt. Das kenne ich anders:

    So konnte ich beobachten, dass Feldhecken durch die Kommune in der Blühphase u. a. von Weißdorn im April und Mai geschnitten wurden. Die Konsequenz: Der Imker, der ca. 25 Bienenvölker in dem Gebiet betreute, mußte in der Phase die Bienenstöcke wandern, um seine Völker vor dem Hungertod zu retten. (Hier ist Herr Labonte ja auch geläutert, wenn ich seine belehrenden Einlassungen zu diesem Thema in diesem Frühjahr richtig interpretiere).

    Bewirtschaftung von ausgewiesenen „naturbelassenen“ Ausgleichsflächen im Besitz der Kommune zum Zwecke der Heuwerbung vor dem 1. Juli (im Jahre 2016 im Bereich Bad Emser und Nassauer Landstraße).

    Müllablagerung am „Ärpelberg“, ursächlich verursacht durch die Kommune, mussten nach Intervention auf Anweisung der Kreisbehörde beseitigt werden.

    Bei dem Martinfeuer im Jahre 2013 wurde unter anderem schadstoffhaltiges gesundheitsschädliches Holz verbrannt, das aus ursprünglich gemeindeeigenen Gebäudeteilen stammte. Sicher gestellte Asservaten verschwanden auf wundersame Weise bei der polizeilichen Aufarbeitung.

    Nicht notwendig halte ich auch die Vernichtung von Biotopflächen in den Jahren 2013/14, mit meines Erachtens einmaliger Fauna. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang die Einlassung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, die ohne konkrete Überprüfung erklärte, dass es sich bei den beobachteten Schlangen um „jugoslawische“ Äskulapnattern handeln könnte, die nicht schützenswürdig seien. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    Meiner Ansicht nach wurden Waldflächen zwischen „Großer Dielkopf“ und „Kreideberg“ auf unnatürliche Art und Weise durch Ab- und Einleitung in das kommunale Kanalsystem entwässert, mit der Inkaufnahme von Überschwemmungen im Ortsbereich.

    Windschutzhecken in der Gemarkung Welschneudorf wurden durch Eingriffe der Gemeinde zu „Baumplantagen“ umgewandelt, wodurch sie ihre zugedachte natürliche Schutzfunktion verloren haben, mit der Folge, dass Kulturflächen durch Beschattung und Wurzelwerk geschädigt werden.

    So betrachtet tragen die „Naturschutz“-Einlassungen von Herrn Labonte den Mantel der Satire und den Hauch von Populismus, um bei einem Minderheiten-Klientel Pluspunkte zu erheischen – oder sind es doch wirtschaftliche Erwägungen, um den Gemeindearbeiter endlich an die Brennpunkte der gemeindlichen Pflege (u. a. Dorfplatz und Friedhof) heranzuführen?

    Kurt Merz, Lindenweg

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