Die Wetterdienste gehen nach dem sehr warmen November nun von einem langsamen Wintereinbruch aus. Es ist jetzt jederzeit mit einer entsprechenden Eis- und Schneesituation zu rechnen. Vor diesem Hintergrund weist Ortsbürgermeister Bernd Labonte auf die gültige Straßenreinigungsatzung (abrufbar über die Homepage der Verbandsgemeinde Montabaur) und dabei besonders auf die Pflichten der Eigentümer (§§ 7,8) hin.
Demnach sind die Eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 Meter zu räumen. Weiterlesen



