Winterdienst: Nicht nur Gemeinde in der Pflicht

Der Winter hat uns nun in dieser Woche dann doch so richtig überrascht.. Damit treten die alljährlichen Probleme und Diskussionen wieder zu Tage. Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Gemeindearbeiter im Winterdienst nicht zur gleichen Zeit an jeder Ecke des Dorfes sein kann. Dirk Fußhöller arbeitet nach Plan, der verbindlich (von oben) festgelegt wurde! Es gibt demnach einen Streudienstplan, den er strikt beachten muss! Zuerst werden die Steilstrecken und die Bereiche um Schule und Kindergarten abgefahren. Dann werden auch die übrigen Straßen nach und nach geräumt bzw. gestreut.

Wir sind sicherlich seit Jahren verwöhnt. In anderen Orten wird der Winterdienst entweder gar nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt oder nur noch in ganz schwierigen Wetter- und Verkehrslagen. Die Müllabfuhr, die sich ein kreisweites Bild machen kann, lobt ausdrücklich immer wieder, wie gut unser Dorf gestreut und geräumt wird. Sollte es dennoch irgendwann und irgendwo nicht zur Zufriedenheit funktionieren, sollte vielleicht etwas Nachsicht mit unserem Gemeindearbeiter geübt werden. Der Mann fährt in aller Regel mitten in der Nacht los, wenn andere noch ruhig in ihren Betten liegen.

Im Bedarfsfall muss zumindest auf Steilstrecken auch mehrfach am Tage geräumt werden. Bei durchschnittlichen Wintertagen (bei geringen Schneemassen) kann eine permante Räumung weder geleistet werden, noch ist sie unter Kostengesichtspunkten vertretbar. Pro Streuvorgang werden rd. 1500 Kilogramm Salz benötigt. Das Fahrzeug ist rd. 3-4 Stunden für einen Räum- und Streuvorgang im Einsatz. Jeder Einsatz muss auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen und vertreten werden. Außerdem leidet die Umwelt auch unter dem zuweilen durchaus notwendigen Streusalzeinsatz. Deshalb versuchen wir, sehr bewusst und zielgerichtet vorzugehen. Auch aus dieser Abwägung heraus kann und wird das Streufahrzeug nicht permanent im Dorf herumfahren.

Diese Vorgehensweise hat bereits die ersten Kritiker auf den Plan gerufen. Wie man es macht, macht man es verkehrt. Für den einen wird zu wenig und für den anderen zu viel gestreut. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wir tun unser Bestes, werden aber niemals alle Wünsche gleichermaßen erfüllen können! Aber nicht nur die Ortsgemeinde hat Pflichten. Auch jeder Eigentümer hat auch erst einmal vor seiner eigenen Haustür zu kehren. Demnach ist auch künftig damit zu rechnen, dass Schnee und Eis den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr beeinträchtigen werden. Unter Hinweis auf unsere derzeit gültige Straßenreinigungsatzung (abrufbar über die Homepage der VG) muss ich aber in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Pflichten der Eigentümer (§§ 7,8) hinweisen: 

Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen.

Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht keine generelle Räumpflicht für die Straßen-Fahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung bzw. gefährliche Stellen müssen geräumt werden. Die Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Welschneudorf ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Gemeinden in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist derzeit finanziell in der Lage, diese freiwillige Aufgabe erfüllen zu können.

Wie bereits in der vergangenen Woche dargestellt wird ab diesem Jahr der Räumdienst wieder durch den Gemeindearbeiter und seinem eigens dafür beschafften Traktor übernommen.  Es kann aber durchaus vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah an allen Stellen des Ortes gleichzeitig ausgeführt wird.

Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation — auch für die Räumfahrzeuge — dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit die Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Das ist eine Dienstanweisung an den Gemeindearbeiter!

Es macht in diesem Zusammenhang auch keinerlei Beschwerde Sinn, wenn der Grund in der Parksituation in der betroffenen Straße liegt. Dies bitte ich bei entsprechenden Vorhaltungen erst einmal zu überprüfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. 

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

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Eine Antwort zu Winterdienst: Nicht nur Gemeinde in der Pflicht

  1. Herbert A. Eberth sagt:

    Vor Jahren war es während des Winters im Birkenweg noch ein alltägliches Bild: geschlossene Schneedecke auf der Straße. Die Kinder (und nicht nur die aus dem Birkenweg) freuten sich: Sie konnten hier wunderbar Schlitten fahren. Das war auch dann möglich, wenn Autos geparkt waren. Voraussetzung: Sie waren möglichst auf der selben Straßenseite abgestellt.
    Das alles wäre durchaus auch heute noch möglich, wenn – mit Ausnahme der Anlieger natürlich – die übrigen Autofahrer im Umfeld anstelle des steilen Birkenweges die weniger steile und deutlich breitere Arzbacher Straße als Fahrtstrecke nutzen würden.

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