Nutzung der Sporthalle: Neue Bestimmungen

Es tut mir in der Seele weh, dass ich bereits zum Jahresbeginn – erstmalig in meiner Amtszeit – Sanktionen ankündigen muss. Sicherlich haben meine Vorgänger auf die Nutzungsbedingungen der Kurfürstenhalle einschließlich der Toiletten, Nebenräume und Küche hingewiesen. Die Sauberkeit spielt dabei eine erhebliche Rolle. Ich denke, dass jeder von uns gerade in fremden Räumlichkeiten besonders aufmerksam und rücksichtsvoll ist bzw. sein sollte!

Unser wunderschönes Gebäude – das kurtrierische Jagdzeughaus – wurde in jüngster Vergangenheit für ca. 1,2 Mio € saniert. Ich glaube nicht, dass meine Vorgänger dieses Geld (aller Einwohner, da Steuergeld) nur aus dem Fenster werfen wollten! Ich bitte alle Benutzer des Gemeinschaftsgebäudes, achtsam mit fremdem Gut umzugehen sowie auf absolute Sauberkeit zu achten. Auch dieser Aufruf wurde bereits in der Vergangenheit gegeben. Warum um alles in der Welt kann man nicht achtsam mit fremdem Eigentum umgehen? Wie sieht es mit der sogenannten „Kinderstube“ der Benutzer aus?

Unsere Vereine dürfen das Gebäude kostenlos nutzen! Umso genauer sollte jeder Nutzer – vor allem jedoch die leitenden Personen – auf Sauberkeit und ggf. auf Zerstörungen achten.

Im Dezember wurde die Toilettentür der Behindertentoilette im Foyer eingetreten, sodass der Türrahmen komplett erneuert werden muss. Mittlerweile werden Getränke und Speisen in der Halle genutzt. Speisenreste und Ringe von Getränkeflaschen werden zurück gelassen. Sogar Kaugummis werden einfach in die Gegend gespuckt. Heute am 06. Januar 2020 habe ich persönlich frische Kaugummireste in der Halle gesehen, nachdem eine Sportgruppe die Halle verlassen hatte. Zu diesem Zeitpunkt spreche ich die Betroffenen noch nicht direkt an. Jedoch ab dem erscheinen dieses Artikels wird sanktioniert. Es wird künftig einen Hallenbelegungsplan geben. Die Halle sowie auch alle weiteren Räumlichkeiten dürfen nur noch nach Anmeldung bzw. Eintragung im Hallenbelegungsplan genutzt werden, sodass die jeweiligen Nutzer bekannt sein werden.

Folgende Sanktionen werden festgelegt:

  1. Bei Feststellung von Zuwiderhandlung gegen die Hallenbenutzungsbestimmungen wird bei der erstmaligen Zuwiderhandlung eine Ein-Monatige-Sperre der Hallennutzung erteilt.
  2. Bei wiederholter Zuwiderhandlung wird eine Zwei-Monatige-Sperre erteilt, die bis zur Jahressperre erhöht werden kann.
  3. Alternativ können den betroffenen Nutzern die Reinigungskosten in Höhe von 200 € berechnet werden.

Ich hoffe, dass niemand wegen der jetzt beginnenden Maßnahme beleidigt ist. Wenn seitens der Gemeindeverwaltung nicht durchgegriffen wird, verkommt unser Gemeinschaftseigentum. Ebenso leidet die Werterhaltung des Gebäudes.

An ALLE Nutzer: Achten Sie bitte auf Sauberkeit und vermeiden Sie Beschädigungen! Sollte Jemandem etwas passieren, so kann der Schaden gemeldet und behoben werden. Jeder hat eine Versicherung. Also wo ist da ein Problem?

Bitte helfen Sie mit unser schönes kurtrierisches Jagdzeughaus zu erhalten!

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

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