Kostenbeteiligung ist Thema bei Ratssitzung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf ist am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018:   Dabei geht es um die Frage der Einhaltung von Fristen bei Anfragen von Ratsmitgliedern an den Ortsbürgermeister.
  2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Gestattungs- und Kostenbeteiligungsvertrag): Seit 1998 besteht zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur und der Ortsgemeinde
    Welschneudorf eine  öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie über die Erstattung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen. Dieser Vertrag soll nun geändert werden mit dem Ziel, ihn an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
    Außerdem soll mit neuen Grundsätzen für die Kostenbeteiligung eine für die Gemeinden „in der Regel  günstigere Abrechnung von einmaligen Investitionskostenanteilen“ für die Entwässerung von Straßenoberflächen im so genannten Trennsystem erreicht werden. Bisher hatte die Gemeinde 50 Prozent der Investitionskosten bei der erstmaligen Herstellung entsprechender Entwässerungsanlagen zu tragen. Nach Darstellung der VG-Verwaltung haben die Erfahrungen  gezeigt, dass  „vor allem die Abflussflächen der zur Beitragsabrechnung anstehenden öffentlichen Erschließungsstraßen in den Neubaugebieten im Vergleich zu den Abflussflächen der daran
    anliegenden Baugrundstücke teilweise deutlich unter 50 % liegen“. Deshalb soll sich der Kostenanteil der Gemeinde künftig am „Verhältnis der möglichen Abflussflächen der privaten Grundstücke zu den tatsächlich entwässerten öffentlichen Verkehrsflächen“ orientieren.
  3. Förderantrag für private Dorferneuerungsmaßnahme – Montabaurer Straße 3: Der Gemeinderat berät über den Antrag der Hauseigentümer zur finanziellen Förderung geplanter umfangreicher Sanierungsmaßnahmen. Gemäß der Dorferneuerungsrichtlinien kann neben einem Zuschuss von zehn Prozent der förderungsfähigen Kosten (höchstens 6500 Euro) auch für Kinder unter 14 Jahren ein Betrag von 500 Euro pro Kind gezahlt werden.
  4. Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 2017 und Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab laut Darstellung der VG-Verwaltung keine Beanstandung. Gemäß Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat anhand der Prüfungsergebnisse über die Entlastung von Bürgermeistern und Beigeordneten. Einen Überblick über die Jahresrechnung gibt der Jahresabschlussbericht.
  5. Jagdangelegenheit – Jagdverpachtung: Der Gemeinderat entscheidet über die Verpachtung des gemeinschaftlichen
    Jagdbezirks Welschneudorf an die bisherigen Pächter für den Zeitraum vom 01. April 2021 bis 31. März 2033.
  6. Forstwirtschaftsplan 2019: Die Ratsmitglieder entscheiden über der Wirtschafts- und Fällungsplan für das Jahr 2019. Der Plan sieht einen Holzeinschlag von 2.100 Festmetern vor. Die Einnahmen und Ausgaben lassen demnach im Forstwirtschaftsplan 2019 einen Überschuss in Höhe von 14.848 Euro erwarten. Details zum Forstwirtschaftsplan finden sich hier.
  7. Mitteilungen und Anfragen
  8. Einwohnerfragestunde

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

  1. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018
  2. Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom
  3. Abschluss eines Konzessionsvertrages Gas
  4. Mitteilungen und Anfragen

Alle öffentlich zugänglichen Unterlagen zur Ratssitzung finden sich auf der Internetseite der VG Montabaur.

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