Ich wurde um Klarstellung gebeten, dass die massive Ausbringung von Gülle in der Welschneudorfer Gemarkung über einen auswärtigen landwirtschaftlichen Betrieb in der vergangenen Woche vorgenommen wurde. Ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe haben damit nichts zu tun! Die Gülleverklappung erfolgte meines Wissens auf privat angepachteter Fläche! Die Ortsgemeinde Welschneudorf hat in ihren eigenen Pachtverträgen geregelt, dass eine gewerbliche Gülleausbringung auf Gemeindeflächen nicht zulässig ist. Soweit Private eine solche Vereinbarung nicht getroffen haben, fehlt der Ortsgemeinde eine Handhabe. Ob eine gewerbliche Ausbringung von Gülle den Umweltvorschriften entspricht, ist im Zweifel von den zuständigen Umweltbehörden zu prüfen.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister