Die wenigsten Hausbesitzer und Mieter schenken ihrer Hausnummer viel Bedeutung. Die Bezeichnung identifiziert lediglich ihr Gebäude eindeutig, sodass Briefe und Menschen die Adresse leicht finden können. Dennoch gibt es beim Thema Hausnummern, einiges zu beachten.
Während Hausnummern vor vielen Jahrhunderten ein Orientierungsmittel waren, können sie heute im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Im Dunkeln sind die Nummern an den Hauswänden häufig so schlecht lesbar, dass viel Zeit verstreicht, bis Feuerwehr- oder Rettungswagen den Einsatzort finden. Deshalb sind in einigen Bundesländern beleuchtete Hausnummern vorgeschrieben. Das Baugesetzbuch verpflichtet alle Hauseigentümer, Hausnummern an ihrer Immobilie anzubringen. Im Paragraphen 126 Absatz 3 heißt es „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“
Das Baugesetzbuch macht dagegen keinerlei Vorschriften zu Größe, Material, Form, Farbe, Sichtbarkeit oder Beleuchtung der Nummer, sondern verweist stattdessen auf die landesrechtlichen Vorschriften.
Allerdings sollten die nachfolgenden Grundsätze Beachtung finden:
Die Hausnummer muss von der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Straße aus lesbar sein. Ist die Sicht von der Straße zur Hausnummer durch Gewächse oder durch spätere, auch von anderen verursachten Maßnahmen nicht mehr ausreichend gegeben, hat der Hauseigentümer oder Mieter umgehend für Abhilfe oder für eine andere geeignete Anbringung zu sorgen. Die Hausnummer ist vom Hauseigentümer bzw. Mieter stets in gut lesbarem Zustand zu halten und gegebenenfalls zu erneuern.
Beleuchtete Hausnummern können auch sinnvoll sein weil Rettungsdienste und Feuerwehr sich so leichter orientieren können. Dieser Hinweis und Appell soll keine Belehrung darstellen sondern darlegen, dass sich jeder Eigentümer oder Mieter im Zweifel selbst einen guten Dienst erweist bzw. bei Nichtbeachtung eigene Nachteile erleiden kann.
Die Ortsgemeinde hat in den vergangenen Tagen im Baugebiet Bornwiese Schilder aufgestellt, die eine bessere Orientierungshilfe auch und gerade für Retttungskräfte darstellen sollen.
Daneben wurde in den letzten Tagen auch dem mehrfach geäußerten Wunsch Rechnung getragen und an dem Einmündungsbereich des Tannenweges auf die L 327 ein Spiegel angebracht, um die dortige -aus Sicht verschiedener PKW Fahrer- unübersichtliche Verkehrssituation zu entschärfen.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister