Fotos für Festschrift des SVW gesucht

Der Sportverein Welschneudorf feiert vom 21. bis 24. Mai 2020 sein 100-jähriges Bestehen. Zur Vorbereitung einer Festschrift suchen die Organisatoren Fotos, Dokumente, Beiträge oder Anekdoten aus der Vereinsgeschichte. Wer etwas zum Heft beitragen möchte, kann sich melden bei:

  • Torsten Schwarz, Telefon: 0 26 08-92 20 60, Mail: tsw67@web.de
  • Sabrina Krackl, Telefon: 0 26 08-30 29 99 7, Mail: sabrinakrackl@yahoo.de
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Zum Dienstjubiläum gratuliert

Heike Brodehl (links) erhielt aus den Händen von Katharina Klein, Kita-Koordinatorin der Pfarrei, die Bistumsmedaille zum 25-jährigen Dienstjubiläum.

Heike Brodehl aus Welschneudorf feierte ihr 25-jähriges Dienstjubiläum in der Katholischen Kindertagesstätte „Kinderland St. Johannes der Täufer“. Frau Brodehl wirkte in dieser Zeit aktiv an der Entwicklung der Einrichtung mit. In der heute viergruppigen Kita ist sie im „Ü-3-Bereich“ tätig und engagiert sich dort für die Betreuung und Bildung der Vorschulkinder. Zudem ist Frau Brodehl stellvertretende Leiterin der Kita. Weiterlesen

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Bedrückendes Bild bei Waldbegehung

Die Auswirkungen von Trockenheit und Käferbefall sowie die Konsequenzen für die künftige Waldbewirtschaftung im Welschneudorfer Forst standen im Mittelpunkt einer Waldbegehung, an der Ratsmitglieder und interessierte Einwohner teilnahmen. Förster Gebhard Klein erläuterte den Teilnehmern den derzeitigen Zustand unseres Forstes anhand etlicher Beispiele. Die bisher gerodeten Flächen im Wald bieten ein bedrückendes Bild. Festgestellt wurde, dass der Bestand an Fichten zu groß ist. Folglich gilt für die Zukunft eine geänderte bzw. an die Umwelt angepasste Forstwirtschaft.

Erforderlich ist ein aktives Handeln der Waldbesitzenden, um die vorhandenen Wälder zu stabilisieren, die Risiken zu begrenzen und die Wälder schrittweise so zu entwickeln, dass sie an das künftige Klima besser angepasst sind als die heutigen Bestände.

Mit Blick nach vorne ist vorgesehen bzw. wurde bereits mit der Einbringung von klimaresistenten Wirtschaftsbaumarten (kurz: KWB), sowohl Laub- als auch Nadelbäumen, begonnen. Der Flächenanteil der KWB soll in 40 bis 60 Jahren mindestens 70 Prozent der Aufforstungsfläche betragen.

Zum KWB Laubholz zählen: Traubeneiche, Stieleiche, Ungarische Eiche, Amerikanische Roteiche, Edelkastanie, Walnuss, Wildkirsche, Schwarznuss, Baumhasel, Elsbeere, Flaumeiche und Wildbirne.

Daneben werden folgende KWB Nadelhölzer zur Aufforstung vorgesehen: Douglasie, Weißtanne, Lärche, Große Küstentanne, Kiefer, Hemlocktanne, Zedern, Thuja und Mammutbäume.

Bereits mit Nadel- und Laubbäumen verjüngte Flächen werden je nach Standort auf den noch nicht bewaldeten Restflächen mit KBW Nadelbäumen und/oder Laubbäumen bepflanzt. Voraussichtlich werden zwischen 500 bis maximal 1000 Bäume je Hektar benötigt.

Die Waldsituation stellt für unseren Forstbetrieb, die privaten Waldbesitzenden und unseren Gemeindehaushalt eine enorme Herausforderung dar. Daher ist es auch erforderlich, dass sich alle Einwohner mit der Thematik des Welschneudorfer Forstes vertraut machen. Es werden künftig viele Entscheidungen auf uns zukommen, die nur gemeinsam getragen werden können. In Zukunft muss der Begriff „Sparsamkeit“ in unserer Gemeinde großgeschrieben werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass jeder von uns aufgefordert ist „anzupacken“, „sich einzubringen“! Wenn wir alle Aufgaben gemeinsam angehen – natürlich Jeder wie er kann – so werden wir sie auch gemeinsam meistern.

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

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Totensonntag und Christkönigsfest

Der Gesangverein Eintracht Musica Viva wird am Sonntag, 24. November 2019, um 9:00 Uhr die „Heilige Messe“ in unserer Kirche „St. Johannes der Täufer“ musikalisch begleiten. Nach der Messe gehen die Chormitglieder zum Friedhof. Dort wird Walter Noll den Verstorbenen in einer Ansprache gedenken. Der Chor wird einige Lieder zu Ehren der Verstorbenen singen. Alle Angehörigen sowie alle Einwohner sind herzlich zur Messe und anschließenden Ehrung der Verstorbenen eingeladen.

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen, dass jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, ein „allgemeines Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ stattfinden soll. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die vielen Gefallenen der Befreiungskriege von 1813 bis 1815, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise, auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Förderlich war dabei im Zeitalter der Romantik sicher auch die Welle der Empfindsamkeit, die das Gedenken an die Verstorbenen verstärkt ins Bewusstsein brachte. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung. (Quelle: wikipedia)

Das Christkönigsfest wurde in der römisch-katholischen Kirche anlässlich des Heiligen Jahres 1925 zur 1600-Jahr-Feier des Konzils von Nicäa (325 nach Christus) von Papst Pius XI. mit seiner Enzyklika Quas primas vom 11. Dezember 1925 eingesetzt, wenige Jahre nach dem Untergang von König- und Kaiserreichen mit dem Ende des Ersten Weltkriegs, etwa in Deutschland, Österreich-Ungarn und Russland. Das Fest wurde erstmals am 31. Dezember 1925 gefeiert und dann jeweils am letzten Sonntag im Oktober. Im Zuge der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde das Fest 1970 auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres Ende November verlegt. (Quelle: wikipedia)

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

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Viele Infos beim Seminar über Ratsarbeit

Drei Tage Theorie über Grundlagen der kommunalen Ratsarbeit, Gemeinderatssitzungen – rechtssichere und effiziente Gestaltung – sowie der Gemeindehaushalt haben eine geballte Ladung an Informationen auf die Teilnehmer des Seminars der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz niederprasseln lassen. Als Ortsbürgermeister von Welschneudorf hatte ich Gelegenheit, gemeinsam mit Ratsmitgliedern, Beigeordneten und Ortsbürgermeistern etlicher Gemeinden aus Rheinland-Pfalz an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Aus einer Ortsgemeinde in der Eifel war sogar der komplette Gemeinderat dabei.

Den Teilnehmern war schnell klar, dass wirklich jedes Ratsmitglied an derartigen Schulungen teilnehmen sollte.  Oftmals sind Inhalte und Umfang der Arbeit eines Rates sowie auch des Ortsbürgermeisters nicht bekannt. Unter anderem, wie sich jedes Ratsmitglied in die Arbeit für die Ortsgemeinde einbringen sollte.

Hier für alle Interessierten ein Überblick über die Themenvielfalt der Veranstaltung:

Themen des Seminars Ratsarbeit:

    1. Wesen und Aufgaben der Gemeinden 

    2. Gemeinderat und Bürgermeister (wer macht was?) 

    3. Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde (wer macht was?) 

    4. Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder 

    5. Fraktionen 

    6. Ausschüsse 

Themen des Seminars Gemeinderatssitzungen:

    1. Vorbereitung und Einberufung (§§ 34 und 47) 

    2. Öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung (§ 35) 

    3. Beschlussfähigkeit (§ 39) 

    4. Abstimmungen, Wahlen (§ 40) 

    5. Mitwirkungsverbot (§ 22) 

    6. Ordnungsbefugnisse und Hausrecht des Vorsitzenden (§§ 36 und 38)

Themen des Seminars Gemeindehaushalt:

    1. Grundlagen der kommunalen Hauswirtschaft

    2. Bestandteile und Anlage des Haushaltsplans

    3. Vollzug des Haushaltsplans & Jahresabschluss

    4. Woher bekommt die Gemeinde ihr Geld

    5. Der kommunale Finanzausgleich Rheinland-Pfalz

Das ist sicherlich noch nicht ALLES. Es gibt noch viel zu lernen.

Günther Perlick, Ortsbürgermeister

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