Rat für Beibehaltung der Stromtrasse

Das umstrittene Thema „Ultranet“ beschäftigte erneut den Ortsgemeinderat. Die geplante Gleichstromtrasse, die zwischen Meerbusch-Osterath in Nordrhein-Westfalen und Philippsburg in Baden-Württemberg sozusagen huckepack auf vorhandenen Wechselstromtrassen verlaufen soll, führt südlich der Ortslage durch die Welschneudorfer Gemarkung. Die Stromtrasse liegt 340 Meter von der vorhandenen Wohnbebauung entfernt. Die Ratsmitglieder hatten nun zu entscheiden, ob sie eine Verschiebung der Trasse auf 400 Meter fordern und dabei den Verlust von Waldfläche hinnehmen wollen oder ob der derzeitige Abstand von 340 Metern ihnen ausreichend erscheint.

Ortsbürgermeister Bernd Labonte erklärte, der Betreiber halte weiter an der oberirdischen Trassenführung fest. Eine Verkabelung sei dafür im entsprechenden Gesetz nicht vorgesehen. Eine Verschiebung der Trasse bringe einen Verlust von Waldfläche mit sich, und selbst wenn die Trasse im Bereich von Welschneudorf verkabelt würde, gingen immer noch zirka zwei Hektar Wald dadurch verloren.

Der Verbandsgemeinderat hatte im Dezember 2017 die Bundesnetzagentur aufgefordert, den Bedarf für das Ultranet kritisch zu prüfen. Wie es in der Sitzungsunterlage zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt heißt, fordert die Verbandsgemeinde, für den Fall, dass die Trasse dennoch durch das Gebiet der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur geführt werden sollte, „die Trassenführung durch kleinräumige Trassenverschiebungen in Abstimmung mit den betroffenen Ortsgemeinden so zu wählen, dass sowohl die vorhandene 380-kV-Freileitung als auch die geplante Gleichstromleitung in angemessenem Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung verlaufen“. Bei den Ortsgemeinden Simmern und Eitelborn beträgt der Abstand zur Wohnbebauung derzeit nur etwa 20 Meter, in Hübingen rund 90 Meter.

Auf die Forderung nach einer Verkabelung der Trasse hat die VG wegen des erwarteten „erhöhten Eingriffs in Natur und Landschaft“ verzichtet. Außerdem verspricht man sich dort von einer Verschiebung der Trasse (Wechsel- und Gleichstromleitung) mehr Vorteile für die Bevölkerung. Die VG geht außerdem davon aus, dass eine Verkabelung der Gleichstromtrasse nicht gleichzeitig bedeutet, dass auch die Wechselstromleitungen und die dazu gehörenden Masten verschwinden.

Die Ortsgemeinde Welschneudorf hatte im Oktober 2016 zunächst gefordert, dass die Masten mit der geringsten Entfernung zur Wohnbebauung so verschoben werden, dass der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 400 Meter beträgt. Jetzt entschied sich der Rat mit 7 Ja-Stimmen für die Beibehaltung der Trassenführung, während 4 Ratsmitglieder für eine Verschiebung votierten.

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