In der 19. Kalenderwoche (ab 09.05.2016) wird die jährliche Grabsteinüberprüfung auf dem hiesigen Friedhof durch eine dafür eigens beauftragte Fachfirma durchgeführt. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind die Ortsgemeinden verpflichtet diese Überprüfung durchführen zu lassen um eventuelle Mängel feststellen und beheben zu lassen. In diesem Zusammenhang haben Sie sicherlich schon einmal den Begriff der „Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde“ gehört. Darum geht es! Lockere oder abgängige Grabdenkmäler zu erkennen und den Hinterbliebenen die Unfallgefahr aufzuzeigen. Dies geschieht mittels eines Hinweises, der an dem Grabstein befestigt wird. Weiterhin erfolgt ein schriftlicher Hinweis und eine Beseitungsaufforderung durch das Friedhofsamt der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zu ihrer eigenen Sicherheit und zu ihrem eigenen Schutz dient also diese Überprüfung. Die Gemeinde wird von ihrer Haftung nur dann frei, wenn Sie einmal jährlich diese Überprüfung durch Fachpersonal durchführen lässt. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister