Hundehalter sollen Anleinpflicht beachten

Aus „gegebenem Anlass und zur Vermeidung von Missverständnissen“ bittet Ortsbürgermeister Bernd Labonte die Hundehalter in der Gemeinde um dringende Beachtung ihrer Halterpflichten. „Obwohl mir bewusst ist, dass sich die überwiegende Zahl der Hundehalter vorbildlich und umsichtig verhält, gibt ein wohl vermeidbarer Unfall in unserer Gemeinde Anlass, erneut auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen und deren Einhaltung dringlich einzufordern“, betont der Ortsbürgermeister.

„Ich zitiere deshalb gerne noch einmal aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen in der Verbandsgemeinde Montabaur:

»Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.«

Die Nichtbeachtung stellt nach Angaben des Ortsbürgermeisters eine Ordnungswidrigkeit dar. Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. „Im Sinne eines guten Miteinanders wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn es zukünftig diesbezüglich keine Gründe für weitere Beschwerden mehr geben würde“, so Labonte.

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