Autoreifen auf dem Grillplatz verbrannt

Reifen samt Felgen wurden in den vergangenen Tagen auf dem Gelände des Grillplatzes illegal in Brand gesetzt.

Reifen samt Felgen wurden in den vergangenen Tagen auf dem Gelände des Grillplatzes illegal in Brand gesetzt.

Unbekannte haben in den vergangenen Tagen auf dem Gelände des Grillplatzes am Großen Dielkopf Autoreifen verbrannt. „Ich bin fassungslos“,  erklärte dazu  Ortsbürgermeister Bernd Labonte.   „Diese illegale Verbrennungsaktion muss doch enorme Rauchentwicklung gebracht haben. Eine solche Sauerei muss geahndet werden!

Labonte bittet die Bevölkerung: „Bitte helfen Sie mit, diese Umweltverschmutzer dingfest zu machen. Wer etwas Verdächtiges wahrgenommen hat, möge mir bitte einen entsprechenden Hinweis geben. Im Zweifel wird auch Vertraulichkeit zugesichert. Es macht einfach keinen Sinn mehr, die Dummheit und Dreistigkeit einiger Zeitgenossen zu kommentieren. Wir als Gemeinde müssen zusammenstehen und versuchen, diese Handlungen zu unterbinden. Das geht nur mit besonderer Aufmerksamkeit und spürbarer Ahndung, wenn Verursacher festgestellt werden können.“

Der Ortsbürgermeister bedauert, dass „solche Umweltsünden allzuoft leider an der Allgemeinheit hängen bleiben, die die Kosten für Entsorgung etc. zu übernehmen hat. Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich bereits im voraus.“ Kontakt: 02608-204, Mail: ortsgemeinde-welschneudorf(at)web.de.

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Grabsteinüberprüfung

In der 19. Kalenderwoche (ab 09.05.2016) wird die jährliche Grabsteinüberprüfung auf dem hiesigen Friedhof durch eine dafür eigens beauftragte Fachfirma durchgeführt. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind die Ortsgemeinden verpflichtet diese Überprüfung durchführen zu lassen um eventuelle Mängel feststellen und beheben zu lassen. In diesem Zusammenhang haben Sie sicherlich schon einmal den Begriff der „Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde“ gehört. Darum geht es! Lockere oder abgängige Grabdenkmäler zu erkennen und den Hinterbliebenen die Unfallgefahr aufzuzeigen. Dies geschieht mittels eines Hinweises, der an dem Grabstein befestigt wird. Weiterhin erfolgt ein schriftlicher Hinweis und eine Beseitungsaufforderung durch das Friedhofsamt der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zu ihrer eigenen Sicherheit und zu ihrem eigenen Schutz dient  also diese Überprüfung. Die Gemeinde wird von ihrer Haftung nur dann frei, wenn Sie einmal jährlich diese Überprüfung durch Fachpersonal durchführen lässt. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

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Dank an Helfer der Aktion „Saubere Landschaft“

Bei der Aktion "Saubere Landschaft 2016" hatten die Helfer alle Hände voll zu tun.

Bei der Aktion „Saubere Landschaft 2016“ hatten die Helfer alle Hände voll zu tun.

Auf diesem Wege möchte ich mich ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern der diesjährigen Aktion „Saubere Landschaft“ bedanken.

Was man alles aus der Landschaft „fischen“ muss, ist schon erstaunlich. Es macht einen wütend, wie gedankenlos einige Zeitgenossen ihren Unrat der Allgemeinheit überlassen. Wir verfügen in unserem Land über ein wirklich gut funktionierendes Entsorgungssystem, für das uns Andere beneiden. Es wäre eigentlich nicht erforderlich, dass Müll einfach in die Landschaft geworfen wird. Ich frage mich immer

Abfall, der auf Kosten von Steuerzahlern und Umwelt illegal entsorgt wurde.

Abfall, der auf Kosten von Steuerzahlern und Umwelt illegal entsorgt wurde.

wieder, was in den Köpfen dieser Menschen vorgeht. Zum Teil ist deren Aufwand,  den Müll irgendwo unerkannt zu entsorgen größer, als ihn stattdessen offiziell vor der eigenen Haustüre den offiziellen Stellen zu überlassen.

Die (leider) wenigen Helfer haben hier unser Lob und unsere Anerkennung verdient. Sie stellen ihre Freizeit zur Verfügung, um anderen den Dreck weg zu machen. So sieht es leider aus.
Hoffentlich bis zum nächsten Jahr!

Ihr/Euer Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

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Saisonauftakt „Rasenmäherzeit“

In diesem Jahr mussten viele Gartenbesitzer lange warten. Jetzt ist aber die Witterung so, dass überall die Rasenmäher zu sehen und insbesondere zu hören sind. Zur Erhaltung des nachbarlichen Friedens mache ich wie in jedem Jahr auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieb von Rasenmähern und anderen Gartenarbeitsgeräten aufmerksam. Bitte beachten Sie die Spielregeln:

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.

Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen, oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit; der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen – auch im gewerblichen Bereich – nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies keinen Erfolg bedingen, ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur der richtige Ansprechpartner. Wir hoffen doch alle, dass es dazu nicht kommen muss. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen.

Bernd Labonte,Ortsbürgermeister

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Verkehrsinformationssysteme und die Folgen

Unsere Verkehrsinformationssysteme – sowohl aus Richtung Bad Ems als auch aus Richtung Montabaur – sind nun seit mehr als 6 Monaten im Betrieb. Eines der Systeme hat uns in den vergangenen Monaten immer wieder Probleme bereitet. Wurde zunächst das miese Wetter für den unregelmäßigen Betrieb verantwortlich gemacht, mussten wir im Laufe der Zeit beobachten, dass das Gerät fehlerhaft arbeitet oder gänzlich seinen Dienst einstellt. In der Folge hatten wir das Solarpanel in Verdacht und haben den Standort getauscht.

Nachdem alle Versuche letztlich nicht zu einem fehlerfreien und dauerhaften Betrieb geführt hatten, wurde das mangelhafte Gerät vor Ablauf der Garantiezeit zum Hersteller geschickt. Nach mehreren Wochen Ausfall sind beide Geräte nun wieder im Betrieb. Die Solarpanels benötigen natürlich Sonnenenergie bzw. eine solide Helligkeit für die reibungslose Arbeit. Wie Verkehrsexperten ausführen, ist es grundsätzlich auch kein Nachteil, wenn die Geräte zeitweise nicht wie gewohnt die Geschwindigkeit anzeigen, weil sich ansonsten ein gewisser Gewöhnungseffekt einstellt. Gleichwohl müssen längere Ausfallzeiten vermieden werden. Nach meinem Eindruck ist das beschriebene Ziel erreicht, eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer in der stark befahrenen Hauptstraße zu erreichen. Taglich fahren rund 2.500 Fahrzeuge in jede Richtung durch unseren Ort. Regelmäßige Verkehrsmessungen ergeben nur ganz selten „Ausreißer“. In aller Regel ist die „gefühlte“ Geschwindigkeit nicht mit der gefahrenen Geschwindigkeit identisch. Es bleibt zu hoffen, dass die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit so anpassen, dass irgendwann diese Systeme überflüssig werden.

Bernd Labonte, Ortsbürgermeister

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